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Mobilfunkantennen: Grenzwert Schweiz «nicht strenger» als andere Länder

Die von der Telekommunikationsindustrie und ihren Unterstützern oft gehörte Behauptung, dass in unserem Land zehnmal strengere Grenzwerte gelten würden als im Ausland, entspricht nicht der Realität. Liechtenstein beispielsweise hat eine identische Gesetzgebung wie die Schweiz1 , allerdings mit dem Unterschied, dass die Anlagegrenzwerte von Antennen in Liechtenstein im Gesetz und nicht in der Verordnung festgelegt sind, so dass bei Änderungen ein Referendum möglich ist.

 

Für die Einführung von 5G hat die Internationale Fernmeldeunion (ITU) vergeblich versucht, die Grenzwerte in jedem Land, das sich nicht an den ICNIRP-Werten orientiert, anzuheben. So sollte verhindert werden, dass Bewohner von Ländern mit höheren Grenzwerten stutzig werden, wenn sie feststellen, dass die Nachbarländer niedrigere Grenzwerte haben. Man kann sich über diese Art der Argumentation nur wundern, die der Gesundheit der Bevölkerung wenig Stellenwert beimisst und sogar versucht, berechtigte Zweifel zu zerstreuen.

[1] http://www.gesetze.li/konso/2008325000

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Stop5G_Annexe 2_Avril_2023_DE_Vignette.png

In Frankreich veröffentlichte die Agence Nationale de Sécurité Sanitaire (ANSES) am 25. Juli 2023 ein Gutachten (saisine n°2021-SA-0192) zu den Leitlinien zur Begrenzung der Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen Feldern (100kHz bis 300GHz). Dieses Gutachten folgt auf die Veröffentlichung einer ersten Stellungnahme am 11. September, in der die derzeit in Frankreich geltenden Grenzwerte begutachtet wurden, die aus der Arbeit einer Organisation (ICNIRP) hervorgegangen sind, die von internationalen Wissenschaftlern wegen ihrer unwissenschaftlichen Methoden und potenziellen Interessenkonflikte regelmäßig und weitgehend kritisiert wird.

Sophie PELLETIER, Präsidentin von PRIARTEM, freut sich: "Die ANSES hat Erfahrung mit der Herstellung von toxikologischen Referenzwerten und einen seriösen ethischen Rahmen. Das Ergebnis kann nur zu einem besseren Schutz vor Expositionen führen. Die ANSES wird nämlich die Tatsache berücksichtigen, dass wir kontinuierlich exponiert sind, im Gegensatz zu den aktuellen - von Europa empfohlenen - regulatorischen Werten, die nach Ansicht der ANSES die für kurzfristige Expositionen erstellten Werte fälschlicherweise auf lebenslange Expositionen ausdehnen".

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